Auszüge aus einer E-Mail an eine HWK
LGBTQ-Feindlichkeit:
Es sollte Ihnen über diesen Betrieb folgende Punkte bekannt und einen entsprechenden Umgang damit gefunden werden:
Die Auszubildende wird ständig beleidigt und es findet regelmäßig diskriminierendes Verhalten gegen sie gerichtet statt. Die Auszubildende ist eine Frau und lesbisch. Sie wird Frauenfeindlich und LGTBQ-feindlich behandelt und es wird sich über sie lustig gemacht. Ein paar Beispiele:
- „Such dir mal ein Mann, lass dir ein Kind andrehen und dann sind alle besser dran.“ wurde zu ihr gesagt am Mittwoch, den X, von einem Gesellen.
- Von einem Alt-Gesellen musste sie sich unterstellen/sagen lassen, dass sie sich mit Sicherheit irgendwann „die Titten abschneiden“ bzw. zu einem „Mann um operieren“ lässt. Völlig unerheblich ob das stimmt, ist es ein perfides und grenzüberschreitendes Verhalten.
Mobbing bzw. Übergriffigkeit auf der Baustelle
Vor ein paar Wochen gab es eine Auseinandersetzung mit einem Gesellen auf der Baustelle. Der Geselle schrie sie an, weil sie vermeintlich etwas falsch gemacht hätte. Die Situation ist sehr hoch gekocht und sie schrie auch zurück. Als er sie dann mit den Worten: „Ich klatsch‘ dir eine!“ bedrohte hat sie ihn im Affekt geschlagen.
Daraus lässt sich auch ableiten, dass er ihr während der Bedrohung sehr nah gekommen ist. Er musste ärztlich behandelt werden und hat eine gebrochene Nase davon getragen. Zu dem Zeitpunkt war ihr nicht klar, dass sie durchaus, reaktiv und in Notwehr, so gehandelt haben darf und ging mit dem Gesellen die Vereinbarung ein, diesen Vorfall nicht dem Chef zu erzählen.
Um diese Situation zu vertuschen und mögliche Untersuchungen oder Konsequenzen zu vermeiden wurde der Auszubildenden eingeredet: „Was auf der Baustelle passiert, bleibt auf der Baustelle.“. Das heißt sie muss weiterhin mit ihm arbeiten. Die Hoffnung ist, dass er sie nicht weiter belästigt und bedroht, jedoch ist die Befürchtung da, dass ein Groll gegen sie entwickelt und gehegt wird und sie von ihm und den Kollegen noch mehr bzw. stärker gemobbt werden wird.
Fehlende Bauaufsicht / Mobbing
Die Auszubildende hat am Dienstag den X einen Arbeitsunfall gehabt. Dieser ist vom Verursacher angeblich nicht bemerkt worden und somit eventuell unbeobachtet geblieben. Die Beteiligten befanden sich auf der Baustelle auf einem Gerüst, die Auszubildende ging eine Ebene unter dem Verursacher lang. Der Verursacher schmiss eine Fassadenplatte unsachgemäß herunter und traf dabei die Auszubildende im Gesicht, sodass ihre Brille ihr aus dem Gesicht flog und runter fiel. Es ist unklar ob die Platte absichtlich im Wissen über ihren Aufenthalt an dieser Position geschmissen wurde oder nicht. Sie hat trotz Schmerzen, aus Angst vor Häme und der Annahme, dass ihr nicht geglaubt werden würde und/oder es herunter gespielt werden würde, nichts gesagt.
Am späten Abend fuhr sie dann ins Krankenhaus und es wurde eine gebrochene Nase diagnostiziert. Sie meldete sich krank und der Verursacher versuchte sie schon früh am nächsten Morgen anzurufen, sie redeten später an dem Tag. Es ist anzunehmen, dass ihm bewusst ist, dass er den Unfall verursacht hat, spätestens zu dem Zeitpunkt des Telefonats. Trotzdem erfolgte nicht einmal eine Entschuldigung weder für den unsachgemäßen Umgang auf der Baustelle, noch für die Tatsache, dass sie durch seine Handlung verletzt wurde.
Lehrauftrag wird nicht ausgeführt / Mobbing / Fehlende Schutzmaßnahmen
Die Auszubildende wird selten bis gar nicht unterwiesen, eingewiesen oder angeleitet. Der Lehrauftrag wird nicht ausgeführt und ihre Fragen nicht beantwortet. Stattdessen wird sie runter gemacht. Das ist auf mehreren Ebenen problematisch: Der Ausbilder kommt seinen Auftrags- und Aufsichtspflichten nicht nach, die Auszubildende wird beleidigt und diskriminiert, und sie wird auf mehreren Wegen gefährdet. Am Beispiel dieser Baustellensituation vom X in der Straße in Dorf:
- Die Auszubildende fragte nach Tipps um die Fassadendämmplatten zu demontieren und bekam diese Antwort: „Ich sag dazu nichts, du bist eh zu blöd.“
- Die Auszubildende wurde nicht darüber aufgeklärt, dass es sich möglicherweise um Asbestplatten handelt. Erst im Laufe des Morgens wurde ihr beiläufig mitgeteilt, dass es sich um krebserregende Stoffe handelt bzw. handeln könnte. Erst nachdem die Platten geflext und Staub herumflog wurden nur FFP2-Masken verteilt. Daraus ergibt sich: Der Ausbilder/Meister/Geschäftsführer hat möglicherweise vorsätzlich und demnach illegal den Umgang mit diesem Gefahrenstoff unsachgemäß begangen. Es wurde verheimlicht und die Auszubildende dem ausgesetzt und somit hatte sie keine Chance sich zu informieren, die Arbeit zu verweigern oder sich zu schützen.
- Die Auszubildende wurde nicht eingewiesen weder im Bezug auf die Demontage als Akt an sich, noch über die Handhabe mit Gefahrenstoffen.
- Fast überflüssig zu erwähnen: Es wurde keine sachgemäße Schutzausrüstung ausgehändigt oder gestellt.
- Offensichtlich werden die Gesellen ebenfalls nicht eingearbeitet oder aufgeklärt. Natürlich besteht die auch Möglichkeit, dass es ihnen einfach egal ist. In jedem Fall fehlt die Aufsichtspflicht und die Umsetzung oder Durchsetzung von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen durch den Ausbilder/Meister/Geschäftsführer oder durch einer von dem Meister/Geschäftsführer beauftragten Person.